Mengenmitteilung und Abholkoordination

Mengenmitteilungen

Mengenmitteilungen, wie z. B. die monatliche Ist-Inputmitteilung bzw. die jährliche Jahres-Statistik-Mitteilung, sind grundsätzlich gebührenfrei.

Die stiftung ear erhebt aber für die Entscheidung über die Berücksichtigung bzw. Anrechnung mitgeteilter Mengen bei der Berechnung der Abholverpflichtung in folgenden Fällen eine Gebühr nach Gebührentatbestand Nummer 1.17 des Gebührenverzeichnisses:

  • freiwillig selbst zurückgenommene Menge b2c-Altgeräte (sog. Eigenrücknahme)
  • Menge an ins Ausland verbrachter Elektro- und Elektronik-Geräte, die zuvor im Inland in Verkehr gebracht wurden (sog. mittelbare Exporte)

Hierbei handelt es sich um eine Rahmengebühr. Die Gebühr im Einzelfall bemisst sich nach Schwierigkeit und Umfang des Einzelfalles.

Aufstellungs- und Abholanordnung

Wird Ihnen als Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigter per Verwaltungsakt die Aufstellung oder Abholung von Behältnissen aufgegeben, erhebt die stiftung ear je nach Art der Anordnung eine Gebühr nach Gebührentatbestand Nummer 1.15 (Aufstellungs- bzw. Erstgestellungsanordnung) bzw. 1.16 (Abholanordnung) des Gebührenverzeichnisses.

Weitere Information

Die ElektroGBattGGebV in Ihrer jeweils gültigen Fassung finden Sie unter.