Gebührenerhebung
Die stiftung ear erhebt im Rahmen ihrer Tätigkeit als beliehene Behörde für alle individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen, die sie gegenüber Herstellern, ElektroG- bzw.
, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Garantie- und erbringt, Gebühren und Auslagen und setzt diese durch Gebührenbescheide fest.Grundlage für die Gebührenerhebung ist die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz erlassene Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (hier.
), das Elektro- und Elektronikgesetz ( ), das Batteriegesetz ( ) sowie das Bundesgebührengesetz ( ). Die vorgenannten Verordnungen und Gesetze finden SieWeitere Information
Die rechtlichen Grundlagen stehen unter.