Gebührenerhebung

Die stiftung ear erhebt im Rahmen ihrer Tätigkeit als beliehene Behörde für alle individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen, die sie gegenüber Herstellern, ElektroG- bzw. BattG-Bevollmächtigten, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Garantie- und Eigenrücknahmesystemen erbringt, Gebühren und Auslagen und setzt diese durch Gebührenbescheide fest.

Grundlage für die Gebührenerhebung ist die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz erlassene Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV), das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG), das Batteriegesetz (BattG) sowie das Bundesgebührengesetz (BGebG). Die vorgenannten Verordnungen und Gesetze finden Sie hier.

Weitere Information

Die rechtlichen Grundlagen stehen unter.