Garantiebetrag je Kalenderjahr

Den Garantienachweis müssen Sie kalenderjährlich erbringen (§ 7 Absatz 1 Satz 1 ElektroG). Der Garantiebetrag ist der Betrag, der je b2c-Geräteart und je Kalenderjahr benötigt wird, um bei Eintritt des Garantiefalls die Finanzierung der Entsorgung der Altgeräte sicherzustellen. Als Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigter geben Sie mit dem Garantienachweis eine Sicherheit über diesen Betrag, auf den die stiftung ear nur zugreifen darf, falls der Garantiefall einmal eintreten sollte.

Den Garantiebetrag berechnen Sie je Geräteart und Kalenderjahr nach der Formel 

Gerätemenge in t (je Geräteart) x voraussichtliche Rücklaufquote in %  x voraussichtliche Entsorgungskosten in €/t 

Die Gerätemenge ist die Menge Elektrogeräte, die ein Hersteller im jeweiligen Kalenderjahr in Verkehr bringt. Die aktuelle voraussichtliche Rücklaufquote und die voraussichtlichen Entsorgungskosten sind in der ear-Regel „Daten zur Ermittlung der Garantiehöhe“ verbindlich festgelegt.

Da Sie bei Beantragung einer Registrierung in der Regel noch nicht wissen, welche Gerätemenge Sie tatsächlich in Verkehr bringen werden, treffen Sie für die Berechnung des Garantiebetrages am besten eine realistische Prognose.

Die aktuellen Garantieparameter sowie die früheren Versionen finden Sie hier. 

Gesamtgarantiebetrag

Eine hersteller-individuelle Garantie - etwa eine Bürgschaft oder eine Hinterlegung beim Amtsgericht - sollte idealerweise mehrere Kalenderjahre und alle Ihre Gerätearten (Gesamtgarantiebetrag) abdecken. Daher empfiehlt es sich den Gesamtgarantiebetrag ausreichend hoch zu bemessen.

Den Gesamtgarantiebetrag errechnen Sie wie folgt: 

Gerätemenge in t (je Geräteart) x voraussichtliche Rücklaufquote in % x voraussichtliche mittlere Entsorgungskosten in €/t x voraussichtliche mittlere Lebensdauer in Jahren

Die aktuellen Garantieparameter finden Sie hier

Anschließend addieren Sie die Beträge für alle Ihre Gerätearten.

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