Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
Eine Kreislaufwirtschaftsgesetz alleine ist nicht ausreichend, um als Erstbehandlungsanlage für die Tätigkeiten der Schadstoffentfrachtung und Wertstoffseparierung zertifiziert zu werden.
ist eine Anlage zur ersten Behandlung von Altgeräten, bei der die zur Wiederverwendung vorbereitet oder von Schadstoffen entfrachtet und Wertstoffe aus den Altgeräten separiert werden. Die Durchführung der Verwertungsverfahren R 12 und R 13 nach Anlage 2 zumAls Betreiber einer EBA müssen Sie das Gewicht der Altgeräte, ihrer Bauteile, Werkstoffe und Stoffe aufzeichnen (§ 22 Absatz 3
), wenn diese- der EBA zugeführt werden („Input Erstbehandlungsanlage“),
- die EBA verlassen („Output Erstbehandlungsanlage“),
- der Verwertungsanlage zugeführt werden („Input Verwertungsanlage“),
- die Verwertungsanlage verlassen („Output Verwertungsanlage“).
Diese Daten müssen Sie
- ,
- Hersteller/ElektroG-Bevollmächtigen,
- Vertreibern
mitteilen, soweit diese die Daten zur Abgabe der jährlichen Mengenmitteilungen (§§ 26, 27 und 29 ElektroG) benötigen.