Herzlich willkommen bei der stiftung ear

Als Gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem ElektroG und Vollzugsbehörde nach dem BattG informieren wir Sie auf diesen Seiten über die wichtigsten Regelungen der beiden Gesetze.

Aktuelles

  • - Zulassungsverfahren für ElektroG-Bevollmächtigte

    Detaillierte Hinweise zum Antrag auf Zulassung als Bevollmächtigter stehen Ihnen nun als Download zur Verfügung.

  • - Jahres-Statistik-Mitteilung 2021

    Die Abgabe der Jahres-Statistik-Mitteilung für das Kalenderjahr 2021 ist vom 01.02.2021 bis 02.05.2022 im ear-Portal möglich.

  • - Reparieren, verschenken oder entsorgen? Vom Umgang mit Elektro-Altgeräten

    Was passiert mit kaputten oder ausrangierten Elektrogeräten? Das zeigen die aktuellen Ergebnisse des Plan E-Trendbarometers.

  • - Rundschreiben Spezial/21 für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Das Rundschreiben Spezial/21 für örE ist erschienen.

  • - Praxisworkshop für Eigenrücknahmesysteme nach dem BattG

    Die stiftung ear lädt am 28.07.2021 zu einem Praxisworkshop für Eigenrücknahmesysteme nach dem BattG ein.

  • - „Elektroschrott richtig entsorgen“ unter den Top 5-Maßnahmen für den persönlichen Beitrag zum Umweltschutz

    Zwei Mal im Jahr misst die stiftung elektro-altgeräte register den Wissenstand der Bevölkerung rund um das Thema E-Schrott-Entsorgung und veröffentlicht die Ergebnisse im Plan E-Trendbarometer.

  • - Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen

    Detaillierte Hinweise zur Genehmigung von Eigenrücknahmesystemen stehen Ihnen nun als Download zur Verfügung.

Hotline

+49 911 76665-0

Ihren ear-Mitarbeiter erreichen Sie während seiner Servicezeiten
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