Herzlich willkommen bei der stiftung ear

Als Gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem ElektroG und Vollzugsbehörde nach dem BattG informieren wir Sie auf diesen Seiten über die wichtigsten Regelungen der beiden Gesetze.

Aktuelles

  • - Anpassung der Behältnisse für Gruppe 3

    Die Standardtransporteinheit für Lampen wird um zwei Leuchtstoffröhren-Kartonagen (LSR-Kartonagen) erweitert.

  • - Gebührenverordnung für 2020

    Zum 01.01.2020 ist die neue Gebührenverordnung zum ElektroG (ElektroGGebV) in Kraft getreten

  • - Start der bundesweiten Awareness-Kampagne

    Heute startet die stiftung ear als „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ eine große Aufklärungskampagne, die die Verbraucher für das Thema der richtigen Altgeräte-Rückgabe sensibilisieren und zu entsprechendem Handeln motivieren soll.

  • - stiftung ear unter neuer Adresse

    Ab 15.07.2019 lautet die Anschrift der stiftung ear: Nordostpark 72, 90411 Nürnberg. Die Vorwahl, sämtliche Rufnummern inkl. der Faxnummer sowie die E-Mail-Adressen bleiben wie gehabt.

  • - Verkehrsmittel, Bauteil oder Elektrogerät – ElektroG in der Praxis

    Sind E-Scooter Verkehrsmittel und wie erfolgt die Abgrenzung von Bauteilen und Elektrogeräten?

  • - Gemeinsame Geschäftsordnung von allen PBV angenommen

    Alle 6 Produkt­bereichs­ver­samm­lungen (PBV) haben mittlerweile mit großer Mehr­heit den zur Ab­stimmung gestellten Entwurf einer Gemeinsamen Geschäftsordnung der Expertengremien der stiftung ear angenommen.

  • - Klagen gegen Gebührenbescheide für die Prüfung der Optierungsanzeige abgewiesen

    Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach hat jüngst die Rechtsauffassung der stiftung ear bestätigt

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+49 911 76665-0

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