4-Tages-Frist für die Bekanntgabe von Verwaltungsakte

Zum 01.01.2025 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekanntgabe im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geändert. Elektronische Verwaltungsakte gelten nicht mehr wie bisher nach drei, sondern nach vier Tagen nach Versand als bekannt gegeben. Hiervon sind sämtliche Bescheide der stiftung ear betroffen, unter anderem Registrierungsbescheide, Aufstellungs- und Abholanordnungen etc.

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