Bitte beachten Sie folgende wichtige Änderungen, die wir am ear-Portal vorgenommen haben:
Übermittlung kollektiver Garantien: Werden im Rahmen der kalenderjährlichen Aktualisierung oder der Erhöhung einer kollektiven Garantie bei der Datenanlage nicht die durch das Garantiesystem über die Schnittstelle übermittelten Daten im ear-Portal eingetragen, erhalten Hersteller und Bevollmächtigte nunmehr einen Hinweis. Hierdurch erhalten sie Gelegenheit, die eingetragenen Daten nochmals zu überprüfen und zu korrigieren.
Aufhebungen von Registrierungen: Die Aufhebung einer Registrierung kann in Zukunft nur noch zwei Monate vor der gewünschten Beendigung einer Registrierung beantragt werden. Sollen z.B. nach dem 31.12. eines Jahres keine Elektro- und Elektronikgeräte mehr in Verkehr gebracht werden, kann dies der stiftung ear frühestens am 31.10. des Jahres mitgeteilt werden. Merken Sie sich Ihren Aufhebungsantrag also bitte vor.