In einem Beitrag des Mitteldeutschen Rundfunks „Elektrogesetz macht Holzkunstherstellern im Erzgebirge zu schaffen“ (Sachsenspiegel vom 25.07.2018) wird auf die Registrierungspflicht für Schwibbögen eingegangen. Hierbei wurde eine Reihe von Fakten falsch dargestellt. Welche dies sind haben wir hier für Sie zusammengestellt.
03.08.201807.08.2018Richtigstellung zu einem Beitrag im Sachsenspiegel des MDR