Um die Verwaltungsabläufe weiter zu beschleunigen und Ihnen zügiger zu Ihrer Batterieregistrierung zu verhelfen, kann ein Registrierungsantrag nach dem Batteriegesetz ab heute nur noch gestellt werden, wenn das beauftragte und im Antrag benannte
Ihre Teilnahme bestätigt hat. Ist dies (noch) nicht der Fall, können Sie die in die Antragsmaske eingegebenen Daten dennoch zwischenspeichern. Zudem müssen ab heute Unternehmensunterlagen (z.B. Handelsregisterauszüge und deren Übersetzung bei Unternehmen mit Sitz im Ausland und Handelsregisterauszüge oder Gewerbeanmeldung bei Herstellern mit Sitz im Inland) bereits bei Eintragung der Unternehmensdaten hochgeladen werden. Bitte halten Sie daher die entsprechenden Unterlagen bereits bei der Antragstellung bereit!01.08.202328.07.202331.07.2023Um die Verwaltungsabläufe weiter zu beschleunigen und Ihnen zügiger zu Ihrer Batterieregistrierung zu verhelfen...