Aufgrund des außerordentlich hohen Antragsaufkommens seit dem 15.08.2018 werden voraussichtlich nicht sämtliche Änderungsanzeigen bis zum 01.01.2019 verbeschieden werden können. Wir arbeiten mit Hochdruck an diesen Vorgängen; dennoch wird sich die Bescheidung noch bis in den Januar hinein ziehen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
13.12.201830.06.2020Aufgrund des außerordentlich hohen Antragsaufkommens seit dem 15.08.2018 werden voraussichtlich nicht sämtliche Änderungsanzeigen bis zum 01.01.2019 verbeschieden werden können.