Herzlich willkommen bei der stiftung ear

Als Gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem ElektroG und Vollzugsbehörde nach dem BattG informieren wir Sie auf diesen Seiten über die wichtigsten Regelungen der beiden Gesetze.

Aktuelles

  • - Sie haben die Wahl – Kuratoriumswahl muss wegen zu geringer Wahlbeteiligung wiederholt werden

    Im Zeitraum vom 20.01.2025 bis 02.02.2025 wird die Wahl für das Kuratorium der stiftung ear in den Produktbereichen Wärmeüberträger, Bildschirme, Lampen, Kleingeräte und Kleine ITK wiederholt.

  • - Rundschreiben 1/2025 für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Das Rundschreiben 1/2025 für örE ist erschienen.

  • - 4-Tages-Frist für die Bekanntgabe von Verwaltungsakte

    Zum 01.01.2025 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Bekanntgabe im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geändert.

  • - Rundschreiben 4/2024 für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Das Rundschreiben 4/2024 für örE ist erschienen.

  • - Daten zur Ermittlung der Garantiehöhe

    Ab 01.01.2025 gelten neue Werte zur Ermittlung der Garantiebeträge zur Absicherung der Entsorgung von Elektro-Altgeräte. Diese finden Sie oben rechts auf der Seite Regelsetzung Garantiehöhe.

  • - Rundschreiben 3/2024 für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger

    Das Rundschreiben 3/2024 für örE ist erschienen.

  • - Sie haben eine "Erinnerung an den Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie" erhalten?

    Bitte kümmern Sie sich umgehend um einen ausreichenden Garantienachweis, da andernfalls der Widerruf der Registrierung droht.

Hotline

+49 911 76665-0

Ihren ear-Mitarbeiter erreichen Sie während seiner Servicezeiten
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